Fördermittelberatung (BEG)

Die Förderung für Ihre Sanierung

Einer unserer Schwerpunkte: die BEG Fördermittelberatung. So behalten Sie den Überblick und sparen Geld.

Wohn- und Nichtwohngebäude
Förderung energetischer Maßnahmen
Thermische Hülle: Neue Fenster, Heizungsoptimierung, Dachsanierung
Zertifizierter Energieeffizienz-Experten

Was ist die BEG?

Die Abkürzung BEG steht für die Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Mit ihr werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie unter anderem der Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert.

Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen und Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu machen. Ein weiters Ziel: Durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz soll die Abhängigkeit von fossiler Energie verringert und gleichzeitig die Energiesicherheit erhöht werden. Die BEG umfasst folgende vier Teilprogramme:

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden

Das Teilprogramm BEG EM fördert Einzelmaßnahmen zur Sanierung an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Hierzu zählen zum Beispiel der Austausch einer alten, fossilen Heizung durch eine Heizung, die auf Erneuerbare Energien basiert sowie Maßnahmen zur Dämmung an der thermischen Außenhülle eines Gebäudes. Gefördert wird in Form von Zuschüssen zu den Investitionskosten. Diese Zuschüsse können beim BAFA beantragt werden.

BEG Wohngebäude (BEG WG)

Sanierung von bestehenden Wohngebäuden

Die BEG WG fördert die systemische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden zum Effizienzhaus – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung. Hierbei handelt es sich um eine Kreditförderung, bei der Tilgungszuschüsse sowie Zinsvergünstigungen gewährt werden. Beantragt werden die Förderkredite bei der KfW.

BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Sanierung von bestehenden Nichtwohngebäuden

Ähnlich wie die BEG WG fördert die BEG NWG systemische Sanierung von bereits bestehenden Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung. In der Kreditförderung werden Tilgungszuschüsse sowie Zinsvergünstigungen gewährt. Die Förderkredite sind bei der KfW zu beantragen.

BEG Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN)

Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Mit der BEG KfN wird der Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland gefördert. Auch hierbei handelt es sich um Kreditförderungen, bei denen Tilgungszuschüsse und Zinsvergünstigungen gewährt werden. Zu beantragen sind diese Förderkredite bei der KfW.

Lassen Sie uns über die Förder­möglichkeiten
Ihrer Projekte sprechen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema BEG Förderung.

Wer kann BEG Förderungen beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen. Gerne können wir gemeinsam prüfen, ob Sie und Ihr Projekt förderungsfähig sind.

 

Die Förderantragsstellung übernehmen mein Team und ich für Sie.

Wofür benötige ich einen Energieberater bei der Fördermittelberatung?

Energieberater werden im ersten Schritt zur Erstellung einer technischen Projektbeschreibung (TPB) benötigt. Im Bauabschnitt werden sie zur Beratung von Wärmebrückenminimierung, Lüftungskonzept, Prüfen von Angeboten auf Fördertauglichkeit, zur energetischen Baubegleitung uvm. gebraucht. Bei Abschluss erstellen sie den technischen Projektnachweis (TPN).

Muss ich einen Energieberater für BEG Förderungen beauftragen?

Bei der BEG WG, BEG NWG und BEG KfN Förderung ist die Beauftragung eines Energieberaters Pflicht. Für die Fach­planung und Bau­begleitung eines Effizienz­hauses bzw. Effizienzgebäudes sowie für den Neubau und den Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen benötigen Sie zudem einen Energie­effizienz-Experten von der Experten­liste für Förder­programme des Bundes. Aaron Schellenberg ist auf dieser Liste geführt.

Ist Aaron Schellenberg auf der Expertenliste für Förder­programme des Bundes geführt?

Ja, Aaron Schellenberg ist auf dieser Liste geführt und ist in diesem Sinne Experte für Gebäudeenergieberatung (HWK) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Werden die Kosten eines Energieberaters durch die BEG gefördert?

Ja. Leistungen von Energieberatern können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Was ist ein Effizienzhaus bzw. ein Effizienz­gebäude?

Ein Effizienzhaus (EH) bzw. ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus. Wie hoch Ihr Tilgungszuschuss bei einer Sanierung zum EH ist, hängt davon ab, welche Effizienz­haus-Stufe bzw. Effizienz­gebäude-Stufe Ihre Immobilie erreicht. Die Stufe setzt sich aus zwei Kriterien zusammen:


  1. Primärenergiebedarf: Dieser gibt an, wie viel Energie im Gebäude verbraucht wird.

  2. Transmissionswärmeverlust: Dieser gibt an, wie viel Wärme über die thermische Hülle (Wände, Türen, Dach und Boden) abgeleitet wird.

Wird auch der Neubau von Gebäuden durch die BEG gefördert?

Ja. Zwar liegt der Fokus der Förderung auf der Sanierung von Bestandsgebäuden. Aber auch Neubau und Erstkauf von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland wird über das KFW-Programm KFN 297/298 gefördert.

Wann muss ich die BEG Förderanträge stellen?

Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, müssen Sie das grundsätzlich vor Beginn Ihres Vorhabens tun. Als Vorhabenbeginn gilt der Zeitpunkt, an dem Sie einen Vertrag für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen abschließen, die mit Ihrem Vorhaben in Verbindung stehen.


Allerdings gibt es eine Ausnahme: Sie dürfen Planungs- und Beratungsleistungen vor der Antragstellung erhalten. Das bedeutet, dass Sie Experten engagieren können, um Ihnen bei der Planung und Beratung für Ihr Vorhaben zu helfen, bevor Sie den Förderantrag einreichen.


Darüber hinaus dürfen Sie auch vor der Antragstellung vorbereitende Maßnahmen durchführen. Das beinhaltet beispielsweise Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten oder Bodenuntersuchungen auf dem Grundstück, auf dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen möchten.


Gerne stellen wir die Förderanträge für Sie.

Was sind die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten bei BEG WG?

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten beim Neubau von Wohngebäuden sind im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)“ wie folgt:


Effizienzhaus 40: 100.000 €


Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (NH): 150.000 €

Was sind Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten bei BEG NWG?

Bei Nichtwohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 2.000 €/m² Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 10 Millionen €.

Was sind die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten bei BEG KfN?

Bei der Sanierung von Wohngebäuden zur Effizienzhausklasse beträgt die Höchstgrenze 120.000 € je Wohneinheit (WE) in der Grundform und 150.000 € je WE bei erreichen einer EE- oder NH-Klasse. Hinzu kommt noch ein Tilgungszuschuss je nach erreichtem Standard.
Weitere Fragen & Antworten finden Sie in unseren FAQ